Kriminalpolitischer Parteiencheck (update)

September 12th, 2009 by winni

Christian Wickert von criminologia.de arbeitet sich gerade durch die einzelnen Wahlprogramme zur Bundestagswahl.

Er schreibt dazu in einem einleitenden Posting:

Wie positionieren sich die großen Parteien im sicherheitspolitischen Feld von Sicherheit und Freiheit? Welche Aussagen finden sich zur Terrorgefahr und Terrorismusbekämpfung? Welchen Stellenwert wird dem Daten- und Kundenschutz eingeräumt? Wie positionieren sich die Parteien hinsichtlich der Bestrafung jugendlicher Mehrfachtäter? Welche Aussagen finden sich zur Migrationspolitik in den Wahlprogrammen?

Das erste Posting dazu gibt es auch bereits, den Anfang des kriminalpolitischen Parteien-Checks zur Bundestagswahl 2009 macht das Regierungsprogramm der CDU/CSU.

Update

Mittlerweile sind weitere Wahlprogramme durchforstet:  SPD und FDP

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Linkliste – link list

September 6th, 2009 by winni

Für deutschsprachige Leser

Ich habe über die letzten Jahre einige Links zu den Themen Datenschutz, Kontrolle, Überwachung, Gesellschaft (u.a.) gesammelt. Nachdem mir bisher kaum Aggregatseiten bekannt sind, welche eine derartige Sammlung zur Verfügung stellen, habe ich meine Linkliste einfach mal online gestellt. Es handelt sich hierbei selbstverständlich um eine Betaversion. Es sind Nachrichten mit Artikeln vermischt und es handelt sich bei weitem um kein umfassendes Bild zu den aufgelisteten Themen. Dennoch mussten die Links irgendwann mal wieder in die Freiheit entlassen werden und ich hoffe auf entsprechendes Feedback und Hilfe, die Liste zu erweitern und möglichst zu vervollständigen. Sollte eure Webseite fehlen, schickt mir einfache eine Email.

for english speaking readers

Over the  last few years, i’ve been bookmarking loads of websites news, articles, organisations, research projects (and so on) about privacy, control, surveillance, society (…). I’ve never found a website trying to aggregate all those resources, so i decided to publish my list of links in a beta version to have at least any list of links online. I hope for your help for feedback and additional links to complete the list as far as possible. Remember, this is work in progress, if your site is missing, send me an email.

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Email Postfächer…

August 6th, 2009 by winni

Für deutschsprachige Leser:

Nachdem ich nun mehrfach von meinem Provider aufgefordert wurde, mein Email Postfach zu leeren, da ich mein Gigabyte an Speicherplatz mit knapp 30.000 Emails gefüllt habe, werde ich mir wohl so langsam eine sinnvolle Migrationslösung überlegen müssen. Vielleicht werde ich bald auf die Nutzung dieses Freemailers verzichten oder lediglich meine Mailinglisten darüber laufen lassen. Auf Zankapfel habe ich ja bis auf weiteres unbegrenzten Speicherplatz.

Technisches und politisches
Ich hatte die Mails bisher lediglich über pop3 abgerufen, zugegebenermaßen ein wenig altmodisch, aber vom Provider auch nicht anders unterstützt. Sinnvolles löschen wäre eigentlich nur über imap möglich. Aber überhaupt sollte ich mir so langsam mal überlegen, ob die Zeit zentral gefüllter Posteingänge beim Provider nicht lange vorbei sind. Eine technische Lösung, möglichst Online werde ich mir wohl in den nächsten Tagen bis Wochen überlegen.

Zumindest in Deutschland gibt es zudem mittlerweile juristische Einschränkungen, welche mich dazu bewegen, von Freemailern mit Online-Postfach abzuweichen. Für Emails, welche beim Provider angekommen sind, gilt nicht das Fernmeldegeheimnis. Das hatte der BGH in der ersten Jahreshälfte geurteilt (gulli):

Wenn E-Mails beim Provider beschlagnahmt werden, gilt nicht das Fernmeldegeheimnis. Stattdessen müssen sich die Beamten nur an die lockereren Regelungen halten, die auch bei einer Postbeschlagnahmung gelten.

Nun ist noch eine ähnliche Klage beim BVerfG anhängig, die meines Wissens noch nicht entschieden ist. Diese Entwicklung sollte aber dennoch bei großen Postfächern bedacht werden, insbesondere bei Menschen, die existenziell auf ihre Mails angewiesen sind. Ich habe zwar eine lokale Kopie des ganzen, da für mein “Backup” bei meinem Provider nun aber keinen besonderen Schutz besteht, werde ich mir eine andere Lösung überlegen.

For english speaking readers:

I’ve been notified several times by my provider (freemailer), that my Inbox reaches the quota limits. Almost 30.000 Mails in a 1 GB online mailbox. I can access this online backup only via pop3, so i’m searching for a way to migrate soonish to another system. Maybe i’ll limit the use of that freemailer for my mailing lists. Anyway, it is a difficult decision to get rid of such an online archive.

Political issues
But there are some legal issues that make me believe, that i should migrate as soon as possible. It is possible, by german law (and mbe by others) to confiscate Emails stored in online mailboxes. There might be another decision by the constitutional court, but i do not believe in another outcome. There won’t be a special protection for online mailboxes in the future, at least in germany. So i search a new system, online would be great, decentral even better. Easy to use, esay to administrate and secure.

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Polizeibrief vom 14. April 1949

Juli 17th, 2009 by winni

Für deutschsprachige Leser

Der Polizeibrief der westlichen Alliierten vom 14. April 1949 spielt bis heute in der deutschen Verfassungspraxis eine erhebliche Rolle. Er ermöglichte es, dem Parlamentarischen Rat, sowohl Polizeibehörden als auch Geheimdienste einzurichten. Der  für den verfassungsrechtlichen Diskurs der vergangenen Jahre relevante Teil, ist das so genannte Trennungsgebot, Polizei und Geheimdienste sollten strikt voneinander getrennt sein. Dies beruhte auf der Erfahrung mit der Gestapo, einer Geheimpolizei, welche polizeiliche und geheimdienstliche Befugnisse in sich vereinte. Heute wird der Polizeibrief als belanglos angesehen, da die BRD zunehmend - über die Notstandsverfassung 1968 sowie die Einheit 1989/90 - in die vollständige Souveränität entlassen wurde.

Das Trennungsgebot wurde dennoch in der Praxis der BRD eingehalten, bis am 30. März 2007 die Antiterrordatei ihren Dienst antrat, welche eine gemeinsame operative Datenbank von 38  deutschen Ermittlungsbehörden darstellt. Hierbei wurde zwar “nur” eine gemeinsame Datenbank angelegt, letztlich aber doch die Trennung im operativen Bereich aufgehoben. Landeskriminalämter haben nun, so es das entsprechende Landespolizeigesetz erlaubt, zugriff auf Geheimdienstdaten.

Meines wissens gibt es lediglich in der Sächsischen Verfassung einen passus, welcher diesen Datenaustausch ausschließt. In Artikel 83 [Verwaltungsorganisation/ Organisationsgewalt] Absatz 3 wurde festgelegt:

“Der Freistaat unterhält keinen Geheimdienst mit polizeilichen  Befugnissen. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel unterliegt einer Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane, sofern dieser Einsatz nicht der richterlichen Kontrolle unterlegen hat. Das Nähere bestimmt das Gesetz.”

Die Trennung von Polizei und Geheimdienst hat sich in der Geschichte durchaus bewährt und sollte m.E. beibehalten werden. Eine Vermischung der Kompetenzen ist nicht sinnvoll. Geheimdienste sind dafür gedacht, den Regierungen Einschätzungen der politischen Lage zu geben und besitzen daher auch verdeckte - präventive - Befugnisse. Polizeibehörden sollten eigentlich repressiv tätig sein, sprich strafverfolgend. Präventive Polizeiarbeit gab es durchaus immer wieder, beispielsweise in der Drogenprävention. Dabei handelte es sich jedoch immer um offene, nie um verdeckte Maßnahmen. Die Gefahr liegt auf der Hand: Polizeidienste mit Geheimdienstbefugnis sind kaum noch kontrollierbar. Die Unterscheidung in präventive und repressive Tätigkeit endgültig aufgehoben.

Genau diese Trennung wurde jedoch mit der letzten Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes faktisch aufgehoben. Nicht nur die viel diskutierte Online Durchsuchung wurde hier aufgenommen, sondern auch viele weitere wurden in den Maßnahmenkatalog des BKA aufgenommen werden.

Zur Erinnerung sei hier daher nochmals der Polizeibrief im Volltext zitiert:


Schreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz
(”Polizei-Brief”)

vom 14. April 1949

Wie wir Ihnen in unserem Aide Mémoire vom 22. November 1948 mitgeteilt haben, sollen die Befugnisse der Bundesregierung auf dem Gebiet der Polizei auf die von den Militärgouverneuren während der Zeit der Besatzung ausdrücklich genehmigten und nach diesem Zeitpunkt auf die durch internationale Vereinbarung bestimmten befugnisse beschränkt sein.

Die Militärgouverneure sind nun, wie folgt übereingekommen:

  1. Der Bundesregierung st es gestattet, unverzüglich Bundesorgane zur Verfolgung von Gesetzesübertretungen und Bundespolizeibehörden auf folgenden Gebieten zu errichten:
    • a) Überwachung des Personen- und Güterverkehrs bei der Überschreitung der Bundesgrenzen;
    • b) Sammlung und Verbreitung von polizeilichen Auskünften und Statistiken;
    • c) Koordinierung bei der Untersuchung von Verletzungen der Bundesgesetze und die Erfüllung internationaler Verpflichtungen hinsichtlich der Rauschgiftkontrolle, des internationalen Reiseverkehrs und von Staatsverträgen über Verbrechensverfolgung.
  2. Der Bundesregierung wird es ebenfalls gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben.
  3. Die Befugnisse, Zuständigkeit und Aufgaben jedes zu errichtenden Bundesorgans zur Verfolgung von Gesetzesübertretungen oder jeder Bundespolizeibehörde sind durch ein der Ablehnung durch die Militärgouverneure unterliegendes Bundesgesetz zu bestimmen. Keine Bundespolizeibehörde darf Befehlsgewalt über Landes- oder Ortspolizeibehörden besitzen.
  4. Jede Bundespolizeibehörde unterliegt, insbesondere hinsichtlich ihrer Kopfstärke, Bestimmungen, soweit sie anwendbar sind, die die Militärgouverneure auf Grund der von den Besatzungsbehörden nach dem Besatzungsstatut vorbehaltenen Befugnisse erlassen.
  5. Falls der Parlamentarische Rat oder die Bundesregierung Bundesorgane zur Verfolgung von Gesetzesübertretungen oder Bundespolizeibehörden auf anderen gebieten in Vorschlag bringen sollte, so sind, vorbehaltlich der Bestimmungen in den Absätzen 3 und 4, Vorschläge dieser Art den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorzulegen

gez.
Lucius D. Clay
General US-Army
Militärgouverneur
Amerikanische Zone

gez.
B. H. Robertson
General
Militärgouverneur
Britische Zone

gez.
Pierre Koenig
General der Armee
Militärgouverneur
Französische Zone

For english speaking readers

This article deals with an interesting part of Germany’s constitutional history. The Allies allowed the new german gouvernment in 1949 to build up police and intelligence services. The “police letter” (full qoute at the end of the article) from the western allies also said under the impression of the gestapo, a secret police, that those services shall be devided. Police should not be allowed to do hidden investigations and intelligence not to do any act of repression of persecution.

The letter doesn’t matter anymore in the constitutional discourse, but i showed, that starting with common databases to fight terror and a changed law for the german federal police this division disappeared more or less over the last years.

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Europäischer Sicherheitsdiskurs

Juli 16th, 2009 by winni

In den Europäischen Sicherheitsdiskurs mischt sich nun auch die Bertelsmann Stiftung ein, indem sie sich mit einem Gutachten zu Wort meldet: „Braucht die Europäische Union ein ‚European Bureau of Investigation’ (EBI) und eine
‚European Intelligence Agency’ (EIA)?

“Durch die Freiheiten des Binnenmarktes, insbesondere aber durch den Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen, ist innerhalb der EU de facto ein einheitlicher „Raum“ für grenzüberschreitende Kriminalität geschaffen worden. Dies gilt insbesondere auch für die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus, die von den Freiheiten des Personenverkehrs, des Waren-, des Kapital und des Dienstleistungsverkehrs ebenfalls profitieren können. Der in der EU entstandene „Raum der Freiheit“ verlangt daher als gleichsam kompensatorische Maßnahme die Schaffung eines „Raumes der Sicherheit“ durch gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene (S.3).”

Diese Analyse kommt zu foldendem Schluss:

“Der Mehrwert an Effizienz, den die Einführung eines EBI und einer EIA hinsichtlich Analysekapazität, operativen Möglichkeiten, Umsetzung EU-weiter Prioritäten und Ressourcennutzung im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Terrorismus bringen würde, ist als beträchtlich einzuschätzen. Dies umso mehr, als die bestehenden, auf einem primär „kooperativen“ Ansatz basierenden EU-Strukturen trotz (teilweise auch gerade wegen) ihrer Proliferation in den letzten Jahren deutliche Schwächen hinsichtlich ihrer analytischen und operativen Kapazität und Kohärenz aufweisen (S.25).”

Gleichzeitig ist der Stiftung jedoch durchaus bewusst, dass es sich hierbei um eine recht schwerwiegende Policy Entscheidung handelt, die in Europa vermutlich schwer umzusetzen sein würde. Sie ist jedoch der Auffassung, man könne “durchaus von einem erforderlichen „Systemwandel“ reden” (ebd.).

Durchaus interessant und auch richtig in der Analyse ist die Unterscheidung zwischen “Kooperation” und “Integration”. Europaweit wurden in den vergangenen Jahren die Sicherheitsapparate massiv ausgebaut, nationale Behörden wie beispielsweise das BKA aufgewertet. Aber auch auf Europäischer Ebene wurden massiv Integrationsprozesse vorangetrieben. Beispielsweise sei auf die massive Aufwertung von der Grenzsicherungsagentur “Frontex” hingewiesen.

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