Immer diese nervigen Gerichte…

März 11th, 2009 by winni

Der Innenminister meldet sich mal wieder zu Wort (golem, heise), zu Verfassungsrechtlichen Fragen und landet mal wieder nen Volltreffer. Der gute Mann spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, über dei Vorratsdatenspeicherung zu urteilen:

“In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”

Nun, es ist nichts neues, dass es genervte Politiker gibt, die sich über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufregen, das hatte man in diversen Fällen, der Vorwurf gegenüber dem Gericht ist stets, es sei eine Art Ersatzgesetzgeber, wenn es die Spielräume für Gesetze unverhältnismäßig einschränke oder gar klare politische Entscheidungen fälle. Das mag für Politiker unbequem sein, aber eine Verfassung wird nicht geschrieben, damit sie Politikern gefällt, sondern dafür, dass sie sich daran halten. Wenn sie der Auffassung sind, dass sie keine Politik machen wollen unter diesen Umständen, dann sollen sies lassen oder klar bekennen, dass sie die Grundsätze in Artikel 93, Abs. 4a für überflüssig halten, in dem festgehalten wird, das Gericht entscheidet: 

über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

Dem Gericht die Kompetenz bezüglich einzelner Maßnahmen abzusprechen bedeutet defacto nichts anderes, als aus diesem Artikel die Grundrechte zu streichen bzw zu ignorieren. Man kann das natürlich aus diesem Artikel streichen lassen, eine Entsprechedne Grundgesetzänderung könnte Schäuble initiieren. Bis dahin, hat er sich daran zu halten, was das Gericht zum Thema Grundrechtsverletzungen urteilt. Und wenn er Instrumente einsetzt, die Grundrechte verletzen, dann braucht er sich nicht wundern, wenn jemand zum Verfassungsgericht rennt.

Einklagbare Grundrechte, das war im übrigen eine der “großen Errungenschaften”, der Demokratie. Sie sollen die Demokratie von der Willkürherrschaft abgrenzen. Blöd nur, dass das in dem zuständigen Ministerium noch nicht angekommen ist.

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Interessenskonflikt und Pflichtbewusstsein

Februar 12th, 2008 by winni

Irgendwie würde es mich, nachdem ich mich letzten Sommer intensiv mit der Online-Durchsuchung beschäftigt habe schon reizen am 27. Februar nach Karlsruhe zur Urteilsverkündung des BVerfG zu fahren. Immerhin würde ich viele Bekannte wieder treffen, live eine wichtige Entscheidung mitverfolgen und mich - um eine vorsichtige Prognose abzugeben - hinterher auch noch über eine einkassierte Überwachungsmaßnahme freuen.

Blöd nur, dass ich genau an dem Tag eine Sitzung der Strukturkommission der Uni habe. Manchmal regt einen das eigene Pflichtbewusstsein nur auf. Also mal wieder Ärger im Gremium. Die anschließende Aufbauarbeit muss dann wohl der RSS-Feed des BVerfG übernehmen.

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Projekt beendet.

Januar 20th, 2008 by winni

Nach 59 Jahren hat es sich mit den Grundrechten in der BRD endgültig:

Schäuble, der ein neues Luftsicherheitsgesetz plant, sagte nun der Zeitung Die Welt, Verfassungsrichter seien für “Ratschläge” zur Ausgestaltung solcher Gesetze “nicht demokratisch legitimiert”. Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht befand der Innenminister, ohne die Menschenwürde auszunehmen: “Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo”. Wo diese Grenzen liegen, ist seiner Ansicht nach “Sache des Gesetzgebers”.

Gewaltenteilung? Tot. Demokratische Kontrolle? Tot. Rechtsstaat? Tot. Demokratie? Tot. Grund- und Menschenrechte? Tot. Da geht wohl nur noch eines: Akte schließen, neu anfangen.

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Demokratie für Anfänger

November 12th, 2007 by winni

Lektion 1: SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung (heise)

Für die kritischen Geister in der Regierungsfraktion steht dem Entwurf damit aber trotzdem nicht der Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn, wie dies etwa bei den Vorschlägen aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur heimlichen Online-Durchsuchung oder zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Fall sei. Letztlich sei die Zustimmung aber auch vertretbar, “weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird”.

Versagen auf ganzer Linie.

Lektion 2: Was interessiert mich das Geschwätz meines Wählers (Wiefelspütz bei abgeordnetenwatch)

Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz

Eine dreiste Lüge und die Entlarvung eines unserer Minister für Staatssicherheit. Abtreten.

Lektion 3: Hitlervergleiche sind zulässig (taz)

Innenminister Schäuble provozierte mal wieder, diesmal mit einem Hitler-Vergleich. “Wir hatten den ‘größten Feldherrn aller Zeiten’, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten”, assoziierte er am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe.

Wen vergleicht der Mann hier eigentlich mit Hitler? Mehrere Tausend Bundesbürger oder das höchste Gericht im Lande? Egal wie rum, die totale Disqualifizierung.

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What democracy looks like…

Oktober 9th, 2007 by winni

Artikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Aus Artikel 20 GG lassen sich die zentralen Punkte der Deutschen Verfassung ableiten, er wird daher auch gelegentlich als Kurzform der Verfassung genannt. Artikel 79 schützt den ganzen Artikel vor Veränderung, um die hier festgelegten Prinzipien zu schützen.

Zu diesen Kernprinzipien gehören unter anderem auch die Demokratie und der Rechtstaat.

Soweit so gut, aber wie sieht das in der Verfassungswirklichkeit aus? Kann man sich darauf verlassen? Zur Demokratie gehören nach westlichem Demokratieverständnis Menschenrechte also v.a. Abwehrrechte gegenüber dem Staat und die Möglichkeit sich über diese Rechte zu informieren. Zum Rechtstaat gehört die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, was rechtens ist und was nicht. Unsere Exekutive – namentlich Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium – verletzt diese Prinzipien gerade in eklatanter Art und Weise.

Auf Bundesebene gibt es seit mittlerweile fast 2 Jahren ein Informationsfreiheitsgesetz, das die Rechte der Bürger auch in den oben genannten Fragen stärken soll. In der vergangenen Woche wurden jedoch zwei Begehren nach Dokumenten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes vom BMI und vom BMJ abgelehnt. Die Begründungen dafür sind haarsträubend.

Das BMI verweigert Informationen über Videoüberwachung

Das Bundesinnenministerium hat einen Antrag der Grünen auf Einsicht in den Vertrag des Bundes mit der Deutschen Bahn AG zum gemeinsamen Sicherheitszentrum auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) abgelehnt. Als Grund nannte das Ressort Sicherheitsbedenken. (heise)

Hier handelt es sich nicht einmal um irgendwelche Betriebsgeheimnisse, wie bei den Mautverträgen, die man zwar nicht akzeptieren aber vielleicht noch nachvollziehen kann. Hier geht es um Sicherheitsbedenken beim Zugriff auf Informationen der Datenerhebung. Was den Menschen hier unter anderem verwehrt wird ist die Möglichkeit zu erfahren unter welchen Umständen sie mit einer Verfolgung zu rechnen haben, sowie die Information darüber wer Zugriff auf die Daten erhält. Letzteres ist eindeutig ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Unglaublich.

Das BMJ verweigert Einsicht in EU-Klage
Das BMJ geht gar noch dreister vor. Sie verweigern Auskünfte über die Anhängige Klage vor dem EuGH gegen die Vorratsdatenspeicherung, welche von Irland eingereicht wurde. Begrüdung: die Integrität des Verfahrens sei gefährdet (heise). Wie bitte soll die Integrität eines Verfahrens zum Schutze von Grundrechten gefährdet werden, wenn Informationen über die Klageschrift veröffentlicht werden? Kann mir das mal jemand erklären? Ich kann es nachvollziehen, wenn das BMJ hier sagen würde “wir haben selbst Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Richtline und wollen das Verfahren dahingehend verzerren, dass wir den Gegnern nicht auch noch Wind in die Segel blasen”. Aber nein, sie sprechen von Integrität des Verfahrens. Was die hier tun ist genau das Gegenteil. Sie verweigern die Auskunft in einem Verfahren, das Grundrechte betrifft. Das ist nicht mehr nur unglaublich, das ist schlicht abscheulich.

Fazit: Wieder einmal ein stiller aber um so schwererer Angriff auf Demokratie und Rechtstaat im Bereich der Grund- und Menschenrechte.

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