Was wollen wir eigentlich schützen?
März 16th, 2009 by winniIch nehme mal eine öffentliche Äußerung von Monika Harms, um ein grundsätzliches Problem in der Debatte Freiheit/Sicherheit/Datenschutz/usw. zu umreißen. In dem Artikel bei Heise Online geht es um ihre Forderung, die Onlinedurchsuchung auch für die Strafverfolgung zuzulassen (Hier das Originalinterview des Hamburger Abendblattes). Diese Aussage wird jetzt vermutlich jetzt gerade von dutzenden Bloggern zurupft und losgeschimpft. Darum solls mal nicht gehen.
Mir gehts eher um die Argumentation an sich:
Abendblatt:
Sie haben einmal gesagt, Terroranschläge in Deutschland seien bisher “mit einem Quantum Glück” verhindert worden. Sind denn die Instrumente ausreichend, die der Gesetzgeber den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt hat?
Harms:
Ich habe immer gefordert, dass die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden so erfolgen muss, dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen. Eine Verbesserung ist jetzt durch die Maßnahmen des BKA-Gesetzes erreicht worden - jedenfalls im präventiven Bereich. Man wird aber nicht darum herumkommen, auch für die Strafprozessordnung über neue Instrumente nachzudenken. Wir müssen die Erkenntnisse, die wir im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewinnen, auch im Bereich der Strafverfolgung nutzen können.
So. Da stürzt sich jetzt die ganze Bagage auf die geforderte Ausweitung der Onlinedurchsuchung auf die Strafverfolgung. Für mich viel interessanter ist jedoch folgende Aussage: “dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen”. Das ist mal eine hoch interessante Formulierung, denn sie zeigt, welche Verschiebung im öffentlichen Diskurs stattfindet.
Der Diskurs um die “Sicherheit”
Wir hatten vor einiger Zeit die Debatte um das Luftsicherheitsgesetz, in dem festgelegt worden war, dass Pasagierflugzeuge abgeschossen werden dürfen, wenn sie von Terroristen übernommen wurden. Das wurde natürlich vom BVerfG kassiert, interessant war jedoch auch hier der Diskurs. Argumentiert wurde, es gebe eine Art Grundrecht auf Sicherheit, Bürger müssten daher auch eine gewisse Opferbereitschaft mitbringen und Leben müsse eben gegen Leben abgewogen werden.
Dieses Grundrecht auf Sicherheit bestand natürlich nie als in der Verfassung verbrieftes Grundrecht. Es lässt sich zwar aus Staatsaufgaben, etwa der Bereitstellung des Gewaltmonopols, ableiten: der Bürger überlässt Teile seiner Rechte dem Staat, der dafür seine Sicherheit gewährleistet. Das ist kein Grundrecht, eher eine Staatsaufgabe, die im Diskurs damals zum Grundrecht erhoben wurde. Die darauf aufbauende Argumentation war: die Sicherheit ist gefährdet, deswegen müssen wir diese und jene Kompetenz einführen.
Sicherheit wurde damit als ein messbares Gut definiert, das es nie war. Es mag Gefahrenindikatoren gegeben haben nach 9/11, wirklich messbar war die “Gefahr für die Sicherheit” jedoch nie. Mal aus rein wissenschaftlichem Interesse heraus gefragt: wie will man auch Sicherheit oder die Gefahrt für die Sicherheit messen? Der gesamte Diskurs baute sich um diese hohlen Phrasen auf und in der allgemeinen Hysterie hat sich jahrelang keiner darum gekümmert.
Der Diskurs um die Freiheit
Zurück zu Harms. Das von ihr als bedroht bezeichnete Gut ist nicht die Sicherheit, es ist die Freiheit. Damit hätten wir in der Tat auch die Grundrechte de facto tangiert, da nicht nur eine abstrakte Staatsaufgabe, sondern wirkliche Grundrechte betroffen sind.
Nun stellen sich bei dieser Betrachtungsweise dennoch eine Frage: Warum ist die Freiheit in Gefahr?
Wir Datenschützer mögen nun aufspringen und laut rufen: “weil Freiheitsrechte im Kampf gegen den Terror beschnitten werden”. Das meint Harms jedoch sicherlich nicht. Sie ist der Auffassung, dass unsere Freiheit durch die Terroristen bedroht wird, nicht duch sie [Harms] selbst.
Man könnte auch davon ausgehen, dass es sich um ein Buzzword handelt, eine leere Phrase, die beliebig ersetzt werden könnte: “Es ist die Freiheit/Sicherheit/das Leben/die Würde/das Recht auf XYZ in Gefahr”. Damit hätte das Wort gar keine wesentliche Bedeutung und sie hätte nur irgendeinen Satz gesucht, um ihre Forderungen auszubreiten.
Interessant ist jedoch in der Tat die Frage, wie ein Terrorist die Freiheit einschränken kann. Er kann Angst und Schrecken verbreiten und damit Menschen zur Änderung ihres Verhaltens bewegen, was man als Einschränkung der individuellen Freiheit betrachten könnte. Das ist aber meines Erachtens kein Diskurs der in Deutschland ernsthaft geführt wird. Berechtigte “Angst” um das eigene Leben hatte in Deutschland bisher glaube ich kaum jemand im Kontext der aktuellen Terrordebatte. Sich von allgemeiner Hysterie anstecken zu lassen fällt für mich nicht unter “berechtigte Angst”, Hysterien wie bei 9/11 sind Sonderfälle, die immer wieder vorkommen und ein Gefühl der Unsicherheit hinterlassen. Sie sind jedoch kein Indikator für längerfristige Verhaltensänderungen, die einer Einschränkung der Freiheit gleich kämen.
Für mich gibt es nach wie vor keinen Grund, davon auszugehen, dass Terror an sich Freiheit einschränken kann. Die Reaktionen darauf (Hysterie, Anpassung des Verhaltens oder Einschränkung von Freiheitsrechten) sind dazu in der Lage, nicht aber der Terror an sich.
Mir scheint die Bedrohung der “Freiheit” in letzter Zeit jedoch häufiger geäußert zu werden, ich beobachte das mal weiter…

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