Immer diese nervigen Gerichte…
März 11th, 2009 by winniDer Innenminister meldet sich mal wieder zu Wort (golem, heise), zu Verfassungsrechtlichen Fragen und landet mal wieder nen Volltreffer. Der gute Mann spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, über dei Vorratsdatenspeicherung zu urteilen:
“In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”
Nun, es ist nichts neues, dass es genervte Politiker gibt, die sich über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufregen, das hatte man in diversen Fällen, der Vorwurf gegenüber dem Gericht ist stets, es sei eine Art Ersatzgesetzgeber, wenn es die Spielräume für Gesetze unverhältnismäßig einschränke oder gar klare politische Entscheidungen fälle. Das mag für Politiker unbequem sein, aber eine Verfassung wird nicht geschrieben, damit sie Politikern gefällt, sondern dafür, dass sie sich daran halten. Wenn sie der Auffassung sind, dass sie keine Politik machen wollen unter diesen Umständen, dann sollen sies lassen oder klar bekennen, dass sie die Grundsätze in Artikel 93, Abs. 4a für überflüssig halten, in dem festgehalten wird, das Gericht entscheidet:
über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;
Dem Gericht die Kompetenz bezüglich einzelner Maßnahmen abzusprechen bedeutet defacto nichts anderes, als aus diesem Artikel die Grundrechte zu streichen bzw zu ignorieren. Man kann das natürlich aus diesem Artikel streichen lassen, eine Entsprechedne Grundgesetzänderung könnte Schäuble initiieren. Bis dahin, hat er sich daran zu halten, was das Gericht zum Thema Grundrechtsverletzungen urteilt. Und wenn er Instrumente einsetzt, die Grundrechte verletzen, dann braucht er sich nicht wundern, wenn jemand zum Verfassungsgericht rennt.
Einklagbare Grundrechte, das war im übrigen eine der “großen Errungenschaften”, der Demokratie. Sie sollen die Demokratie von der Willkürherrschaft abgrenzen. Blöd nur, dass das in dem zuständigen Ministerium noch nicht angekommen ist.

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