What democracy looks like…
Oktober 9th, 2007 by winniArtikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Aus Artikel 20 GG lassen sich die zentralen Punkte der Deutschen Verfassung ableiten, er wird daher auch gelegentlich als Kurzform der Verfassung genannt. Artikel 79 schützt den ganzen Artikel vor Veränderung, um die hier festgelegten Prinzipien zu schützen.
Zu diesen Kernprinzipien gehören unter anderem auch die Demokratie und der Rechtstaat.
Soweit so gut, aber wie sieht das in der Verfassungswirklichkeit aus? Kann man sich darauf verlassen? Zur Demokratie gehören nach westlichem Demokratieverständnis Menschenrechte also v.a. Abwehrrechte gegenüber dem Staat und die Möglichkeit sich über diese Rechte zu informieren. Zum Rechtstaat gehört die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, was rechtens ist und was nicht. Unsere Exekutive – namentlich Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium – verletzt diese Prinzipien gerade in eklatanter Art und Weise.
Auf Bundesebene gibt es seit mittlerweile fast 2 Jahren ein Informationsfreiheitsgesetz, das die Rechte der Bürger auch in den oben genannten Fragen stärken soll. In der vergangenen Woche wurden jedoch zwei Begehren nach Dokumenten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes vom BMI und vom BMJ abgelehnt. Die Begründungen dafür sind haarsträubend.
Das BMI verweigert Informationen über Videoüberwachung
Das Bundesinnenministerium hat einen Antrag der Grünen auf Einsicht in den Vertrag des Bundes mit der Deutschen Bahn AG zum gemeinsamen Sicherheitszentrum auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) abgelehnt. Als Grund nannte das Ressort Sicherheitsbedenken. (heise)
Hier handelt es sich nicht einmal um irgendwelche Betriebsgeheimnisse, wie bei den Mautverträgen, die man zwar nicht akzeptieren aber vielleicht noch nachvollziehen kann. Hier geht es um Sicherheitsbedenken beim Zugriff auf Informationen der Datenerhebung. Was den Menschen hier unter anderem verwehrt wird ist die Möglichkeit zu erfahren unter welchen Umständen sie mit einer Verfolgung zu rechnen haben, sowie die Information darüber wer Zugriff auf die Daten erhält. Letzteres ist eindeutig ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Unglaublich.
Das BMJ verweigert Einsicht in EU-Klage
Das BMJ geht gar noch dreister vor. Sie verweigern Auskünfte über die Anhängige Klage vor dem EuGH gegen die Vorratsdatenspeicherung, welche von Irland eingereicht wurde. Begrüdung: die Integrität des Verfahrens sei gefährdet (heise). Wie bitte soll die Integrität eines Verfahrens zum Schutze von Grundrechten gefährdet werden, wenn Informationen über die Klageschrift veröffentlicht werden? Kann mir das mal jemand erklären? Ich kann es nachvollziehen, wenn das BMJ hier sagen würde “wir haben selbst Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Richtline und wollen das Verfahren dahingehend verzerren, dass wir den Gegnern nicht auch noch Wind in die Segel blasen”. Aber nein, sie sprechen von Integrität des Verfahrens. Was die hier tun ist genau das Gegenteil. Sie verweigern die Auskunft in einem Verfahren, das Grundrechte betrifft. Das ist nicht mehr nur unglaublich, das ist schlicht abscheulich.
Fazit: Wieder einmal ein stiller aber um so schwererer Angriff auf Demokratie und Rechtstaat im Bereich der Grund- und Menschenrechte.
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