Kritische Wissenschaft == Terrorismus?
August 17th, 2007 by winniKritische Wissenschaft hatte es noch nie sonderlich leicht, momentan findet hier in Deutschland jedoch ein sehr seltsamer Vorgang statt. Ende letzten Monats kam es zu einer Reihe von Verhaftungen in der Nähe von Berlin. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, Mitglied der “mg – militante gruppe” zu sein. Einigen von ihnen wird auch zur Last gelegt, Brandanschläge verübt zu haben.
Die Anklage, welche die Bundesanwaltschaft wohl gerade vorbereitet ist in mehreren Punkten erwähnenswert. Neben der Senkung der Schwelle für den §129a (Mitglied einer terroristischen Vereinigung) baut sich die Argumentation auf einer Reihe von Indizien auf, bei denen man sich mehrfach die Augen reibt.
Terrorismus?
Die Zauberfrage ist nun, ob das Terrorismus ist. Es gab zahlreiche Brandanschläge, zu denen sich die “mg” bekannt hat. Die fanden jedoch immer ohne Personenschaden statt und konnten den Staat nie im Mark erschüttern. Die große Frage, die sich nun alle stellen: ab wann ist ein Anschlag terroristisch? Wann handelt es sich nur um Brandstiftung? Wenn jeder Brandanschlag mit dem §129 geahndet wird, fängts an spannend zu werden. Was passiert mit Leuten die auf Demos mit bengischen Feuern um sich werfen? Auch Terroristen?
An den Haaren herbeigezogen
Aus einem kritischen, offenen Brief an die Bundesanwaltschaft, der von zahlreichen Kollegen der beschuldigten Wissenschaftler unterzeichnet wurde, zitiere ich hier einige sehr seltsame Konstruktionen, nach denen sich eine Mitgliedschaft in der “mg” bei den Beschuldigten herleiten lassen soll:
- Dr. Matthias B. habe in seinen wissenschaftlichen Abhandlungen “Phrasen und Schlagwörter” verwendet habe, die auch die “mg” verwende;
- Dr. Matthias B. sei als promovierter Politologe intellektuell in der Lage, “die anspruchsvollen Texte der ‘militanten gruppe’” zu verfassen. Darüber hinaus stünden ihm “als Mitarbeiter eines Forschungsinstituts Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der Texte der ‘militanten gruppe’ erforderlichen Recherchen durchzuführen”;
- Ein weiterer Beschuldigter habe sich mit Verdächtigen konspirativ getroffen: “So wurden regelmäßig Treffen vereinbart, ohne jedoch über Ort, Zeit und Inhalt der Zusammenkünfte zu sprechen”; er sei zudem in der “linksextremistischen Szene” aktiv gewesen.
- Bei einem dritten Beschuldigten sei eine Adressenliste gefunden worden, auf der auch die Namen und Anschriften
der anderen drei standen; - Dr. Andrej Holm, der als Stadtsoziologe arbeitet, habe enge Kontakte zu allen drei in Freiheit befindlichen Beschuldigten,
- Dr. Andrej Holm sei “in dem von der linksextremistischen Szene inszenierten Widerstand gegen den Weltwirtschaftsgipfel 2007 in Heiligendamm aktiv” gewesen.
- Als konspiratives Verhalten wird u.a. gewertet, dass er angeblich absichtlich sein Mobiltelefon nicht zu einem Treffen mitnahm
Falls man das als Grundlage für einen Indizienprozess heranzieht, dann mal gute Nacht. Neben dem Problem, dass die meisten dieser Punkte für so ziemlich alle “linken” Wissenschaftler zutreffen, stellt sich wirklich die Frage, ob die BAW nicht mehr in der Hand hat. Wenn nein, müsste man die Beschuldigten meiner Auffassung nach sofort frei lassen.
Ergänzungen und Kommentar zu den Vorwürfen
- Die Phrasen und Schlagwörter welche die BAW in Texten von Dr. Matthias B. gesucht hat, lauten: “Gentrifizierung”, “Militarismus”, “neoliberal”, “Berlin” und “Hartz IV”. Das ist nun wirklich nichts Seltenes, nicht nur in wissenschaftlichem Kontext.
- Dass man es sich heute schon vorwerfen lassen muss, intellektuell und handwerklich in der Lage sein, einen Text zu schreiben ist wirklich elend. Die Verfolgung von Intellektuellen in der Zeit des Nationalsozialismus und in der DDR sollte eigentlich noch eine Weile abschrecken, solch eine Argumentation führen zu wollen. Unfassbar.
- Bei konspirativen Treffen wird es richtig böse, man ist verdächtig, weil man für den Verfassungsschutz nicht telefonisch errichbar ist. Da werden Leute vom Verfassungsschutz überwacht und wenn das mal nicht möglich war, weil man Ort und Zeit eines Treffens nicht genannt hat und kein Handy dabei hatte, dann ist man verdächtig. Harter Tobak.
- Adresslisten und Kontakte zu anderen Beschuldigten: Eine Kontaktschuld gibt es in Deutschland nicht. Punkt.
- “Aktiv im Widerstand gegen den G8″ waren Tausende und Abertausende. Links, linksextrem, linkerextrem.
Kann man auf solch einem Blumenstrauß an Indizien tatsächlich ein Strafverfahren aufbauen? Private Kontakte kann man niemandem vorwerfen, die Fähigkeit zum Lesen und Schreiben kann man niemandem versagen, Worte sind auch nach der Rechtschreibreform nicht verboten.
Drei Möglichkeiten, was passieren kann: Erstens, die BAW scheitert damit erwartungsgemäß, weil das alles an den Haaren herbeigezogen ist. Alternativ zaubern sie noch was aus dem Hut, dann müssen wir uns genau anschauen, ob das neue Material mehr Sinn ergibt. Möglichkeit drei finde ich aber richtig schockierend, was machen wir wenn diese Indizien für eine Verurteilung ausreichen? Auswandern?
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September 30th, 2007 at 10:54 pm
[...] mit dem Thema aus journalisischer Sicht beschäftigt haben. Unter anderem habe auch ich für einen Artikel hier im Weblog diese Seiten besucht. Das gehört zur anständigen Recherche sowohl im wissenschaftlichen wie auch [...]