Unschuldsvermutung (Update)

April 18th, 2007 by winni

Unser Innenminister hat es mal wieder auf den Punkt gebracht.

“Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch.”

Er beantwortet die Frage für sich selbst. Das ist rhetorisch geschickt. Aber die klare Antwort muss heißen Ja. Das ist schwer zu ertragen für einen Sicherheitsparanoiker, aber darauf beruht nun einmal ein Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat wird der Bürger vor Willkür des Staates geschützt. Dafür gibt es die Unschuldsvermutung. Diese ist Teil des Rechtsstaatsprinzips (Art.20 GG). Das steht da zwar nicht konkret _im_ Grundgesetz drin, da steht nur was von Rechtsstaat. Dieser Grundsatz gilt nunmal in jedem Rechtsstaat. Aber Deutschland hat ja auch noch die europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben. Dort heißt es in Artikel 6, Abs 2:

Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.

Nun denn Prost. An einem Tag die Verfassung und die europäische Konvention für Menschenrechte mit den Füßen getreten. Manchmal fragt man sich wirklich woher dieser Mann die Energie für so viel Stuss nimmt.

Update: Wow. der Mann hats glatt nochmal geschafft sich faktisch gegen mehrere nationale und internationale Konventionen auszusprechen. Zum Thema Folterverbot vertrat er die Auffassung, Folter dürfe in Deutschland natürlich nicht sein. Er findet Folter auch nicht in Ordnung. Aber:

Wenn jedoch Nachrichtendienste von anderen Diensten Informationen über einen Anschlag erhielten, wäre es “absurd”, die Informationen nicht zu nutzen, weil “nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden (SpOn).

Einfach unfassbar.

Posted in Politik, Ärger |

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