Volkszählung 2010/2011 (Update)
März 28th, 2007 by winniEs soll eine neue Volkszählung geben. Oder zumindest etwas in dieser Art. Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines “registergeschützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnraumzählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011)” zugestimmt (BMI).
Dabei scheint es um die Umsetzung einer Verordnung der Europäischen Union zu gehen, die Volkzählung soll das erste mal auf Basis eines “registergestützten Zensus“ stattfinden. Die Grundlage ist nicht wie bei der BRD-Volkszählung ‘87 eine Befragung aller Einwohner sondern die Auswertung der Melde- und Verwaltungsregister. Befragungen der Bevölkerung sollen nur stichprobenartig vorgenommen werden (10 000 Bürger und mehr). Die Qualität werde durch die veränderte Grundlage nicht beeinträchtigt, so das BMI, dafür wird der ganze Spass deutlich billiger.
Nächstes Jahr sollen wir dann genau erfahren, was auf uns zukommt:
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der dann vorliegenden Verordnung der Europäischen Union über Volks- und Wohnungszählungen wird mit einem weiteren Bundesgesetz, dem Zensusanordnungsgesetz, im Jahr 2008 der registergestützte Zensus in Deutschland angeordnet und festgelegt, welche Merkmale zu erheben sind.
Unser Innenminister Wolfgang Schäuble ist regelrecht begeistert von dem Projekt und sieht auch keine Datenschutzprobleme:
Der registergestützte Zensus ist ein technisch und methodisch anspruchsvolles Projekt, das mehr Vorbereitungszeit benötigt, als eine traditionelle Volkszählung. Dafür können die erforderlichen Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation ohne Qualitätseinbußen mit deutlich weniger Befragungen der Bürger und wesentlich geringeren
Kosten gewonnen werden. Die Belange des Datenschutzes werden schon bei der Zensusvorbereitung besonders berücksichtigt. Der Zensus 2011 wird eine neue verlässliche Grundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungen bei Bund, Länder und Gemeinden bilden.
Die Webseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gibt derweil mehr Auskunft über den Ablauf und das Verfahren, die Planungen scheinen da schon recht weit zu gehen. Der Pool an Daten, der erfasst werden soll sieht folgendermaßen aus:

Der genaue Zeitliche Ablauf scheint auch bereits festzustehen und scheint etwa zwei Jahre zu dauern. Da es in Deutschland kein zentrales Melderegister gibt sollen alle Gemeinden zum Zensus-Stichtag ihre Melderregisterauszüge abliefern, die dann erstmal auf Vollständigkeit etc geprüft werden. Dann soll eine Mehrfachfallprüfung stattfinden, es soll also herausgefunden werden, ob Personen mehrfach mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind. Für diesen Abgleich und die notwendigen Korrekturen werden “einige Wochen” eingeplant. Das ist dann aber immer noch nicht genug, drei Monate nach der ersten Erhebung gibt es eine zweite, um Einträge, die zwar schon bearbeitet, aber nicht im Melderegister waren aufzunehmen. Ich frage mich bei der ganzen Angelegenheit nur, wie lange es dauern wird, bis Rufe laut werden, gleich ein zentrales Melderegister zu schaffen.
Parallel zum Zensus sollen Stichproben erhoben werden:
Mehrere tausend Interviewerinnen und Interviewer werden mittels Fragebögen rund zehn Prozent der Bevölkerung befragen. Dieser Erhebungsteil wird nebst der anschließenden Erfassung der Ergebnisse einige Monate dauern. Wenn alle Stichprobenergebnisse vorliegen, können sie mit den Melderegisterdaten verglichen werden. Dieser Vergleich dient der Ermittlung der Fehlerraten, mithilfe derer die Melderegisterdaten im Rahmen der Haushaltegenerierung einer Korrektur unterzogen werden.
Zehn Prozent also. Damit haben sie ihre Grafik selbst torpediert. Ein zehntel der Bevölkerung von 80 Mio, das sind nicht “10 000 und mehr”, nein, das sind 8 Millionen. Da haben sie sich wohl leicht verrechnet. Dann gibts aber noch mehr, was erhoben werden soll. “Die postalische Gebäude- und Wohnungszählung“. Dieser Teil wird nicht von Interviewern durchgeführt, betroffen sind hier “[d]ie rund 17,5 Millionen Immobilien-Eigentümer”. Die sollen Auskünfte über ihre am Stichtag geltenden Verhätnisse geben. Das ist natürlich von zentraler Bedeutung für “wohnungspolitische und raumplanerische Entscheidungen”. Was genau erhoben werden soll habe ich der Webseite nicht entnehmen können. Aber das Verfahren soll zuverlässig und billig sein.
Nach der Gebäude- und Wohnungsszählung wird das ganze statistisch Bereihnigt und ausgewertet. Veröffentlicht wird der ganze Spass dann 24 Monate nach Beginn des ganzen Schauspiels. Das ganze Verfahren soll auf natürlich den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, das ‘87 die Volkszählung gestoppt hat:
Die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass ihre persönlichen Angaben den abgeschotteten Bereich der Statistischen Ämter nicht verlassen. Auch bei dem neuen registergestützten Zensus wird zu jeder Zeit des Verfahrens sichergestellt, dass dieses Statistikgeheimnis und der Datenschutz streng eingehalten werden, damit keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.
Na da bin ich aber mal gespannt. Auf Netzpolitik.org war auch schonmal ein Beitrag dazu, als die grundsätzliche Beteiligung beschlossen wurde.
Update: Auch heise hat das Thema heute aufgegriffen, deren Artikel zu folge ist der registergestützte Zensus nicht unumstritten:
Die Technik eines registergestützten Zensus ist nicht unumstritten. Kritiker der Technik haben sich für eine umfassende Volkszählung
ausgesprochen, weil sie die Qualität der Registerdaten anzweifeln. In dem Maße, in dem die Registerdaten unvollständig oder fehlerhaft seien, werde der darauf aufbauende Zensus eine Datensammlung von zweifelhaftem Wert produzieren, lautet der Tenor der Kritik. Neben Zweifeln an der Qualität der Registerdaten gibt es aber auch Befürchtungen, dass die
registergestützte Volkszählung eine Art “Rasterfahndung auf Vorrat” sein könnte, wenn ohne Anonymisierung Datenbestände zusammengeführt werden, die in dieser Form bisher gesetzlich nicht vereint werden durften.
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September 18th, 2007 at 7:34 pm
[...] Thema Zensus 2011 hatte ich hier ja schon einmal angesprochen. Jetzt hat sich dazu auch der Datenschutzbeauftragte [...]