monochrom: Es war einmal die Medien

Juni 22nd, 2009 by winni

Wunderschön:

“Unter der Regie der bekannten Medienkünstlerin Amina Staniescu (u. a. Hans-Heinz-Hensler-Preis Dortmund 2005, Teilnahme an der Videonale Zagreb 2006) entsteht der erste „Schullehrfilm 2.0“ (Klappentext) „Es war einmal die Medien“ – der interessante Versuch, Teledidaxe mit einer heutigen Formensprache aufzumöbeln. Und das braucht natürlich den entsprechenden Soundtrack. Die Wahl fällt auf Tonki Gebauer (Lampshade, Artist in Resistance, Sennheiser X, DJ AC/DJ), der bereits mit dem Soundtrack zu „Weites Land“ aufgefallen war (österreichischer Dokumentarfilmpreis 2004). Am 27. Februar treffen sich beide in Gebauers Studio in Sopron, um sich den Rohschnitt anzusehen. Es entspinnt sich eine gnadenlose Analyse der spezifischen Medienform der spätbürgerlichen Gesellschaft und ihrer Funktion. (monochrom.at)”

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Gratualtionen

Mai 22nd, 2009 by winni

Nachdem gerade alle fleißig dabei sind Happy Birthday zu singen, möchte ich dem Grundgesetz doch auch noch brav gratulieren mit einem drei Ständchen:

Holger Burner-Unterschicht

Dermassen Deutschland - Holger Burner

Holger Burner - Freiheit

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Was wollen wir eigentlich schützen?

März 16th, 2009 by winni

Ich nehme mal eine öffentliche Äußerung von Monika Harms, um ein grundsätzliches Problem in der Debatte Freiheit/Sicherheit/Datenschutz/usw. zu umreißen. In dem Artikel bei Heise Online geht es um ihre Forderung, die Onlinedurchsuchung auch für die Strafverfolgung zuzulassen (Hier das Originalinterview des Hamburger Abendblattes). Diese Aussage wird jetzt vermutlich jetzt gerade von dutzenden Bloggern zurupft und losgeschimpft. Darum solls mal nicht gehen.

Mir gehts eher um die Argumentation an sich:

Abendblatt:

Sie haben einmal gesagt, Terroranschläge in Deutschland seien bisher “mit einem Quantum Glück” verhindert worden. Sind denn die Instrumente ausreichend, die der Gesetzgeber den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt hat?

Harms:

Ich habe immer gefordert, dass die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden so erfolgen muss, dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen. Eine Verbesserung ist jetzt durch die Maßnahmen des BKA-Gesetzes erreicht worden - jedenfalls im präventiven Bereich. Man wird aber nicht darum herumkommen, auch für die Strafprozessordnung über neue Instrumente nachzudenken. Wir müssen die Erkenntnisse, die wir im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewinnen, auch im Bereich der Strafverfolgung nutzen können.

So. Da stürzt sich jetzt die ganze Bagage auf die geforderte Ausweitung der Onlinedurchsuchung auf die Strafverfolgung. Für mich viel interessanter ist jedoch folgende Aussage: “dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen”. Das ist mal eine hoch interessante Formulierung, denn sie zeigt, welche Verschiebung im öffentlichen Diskurs stattfindet.

Der Diskurs um die “Sicherheit”

Wir hatten vor einiger Zeit die Debatte um das Luftsicherheitsgesetz, in dem festgelegt worden war, dass Pasagierflugzeuge abgeschossen werden dürfen, wenn sie von Terroristen übernommen wurden. Das wurde natürlich vom BVerfG kassiert, interessant war jedoch auch hier der Diskurs. Argumentiert wurde, es gebe eine Art Grundrecht auf Sicherheit, Bürger müssten daher auch eine gewisse Opferbereitschaft mitbringen und Leben müsse eben gegen Leben abgewogen werden.

Dieses Grundrecht auf Sicherheit bestand natürlich nie als in der Verfassung verbrieftes Grundrecht. Es lässt sich zwar aus Staatsaufgaben, etwa der Bereitstellung des Gewaltmonopols, ableiten: der Bürger überlässt Teile seiner Rechte dem Staat, der dafür seine Sicherheit gewährleistet. Das ist kein Grundrecht, eher eine Staatsaufgabe, die im Diskurs damals zum Grundrecht erhoben wurde. Die darauf aufbauende Argumentation war: die Sicherheit ist gefährdet, deswegen müssen wir diese und jene Kompetenz einführen.

Sicherheit wurde damit als ein messbares Gut definiert, das es nie war. Es mag Gefahrenindikatoren gegeben haben nach 9/11, wirklich messbar war die “Gefahr für die Sicherheit” jedoch nie. Mal aus rein wissenschaftlichem Interesse heraus gefragt: wie will man auch Sicherheit oder die Gefahrt für die Sicherheit messen? Der gesamte Diskurs baute sich um diese hohlen Phrasen auf und in der allgemeinen Hysterie hat sich jahrelang keiner darum gekümmert.

Der Diskurs um die Freiheit

Zurück zu Harms. Das von ihr als bedroht bezeichnete Gut ist nicht die Sicherheit, es ist die Freiheit. Damit hätten wir in der Tat auch die Grundrechte de facto tangiert, da nicht nur eine abstrakte Staatsaufgabe, sondern wirkliche Grundrechte betroffen sind.

Nun stellen sich bei dieser Betrachtungsweise dennoch eine Frage: Warum ist die Freiheit in Gefahr?

Wir Datenschützer mögen nun aufspringen und laut rufen: “weil Freiheitsrechte im Kampf gegen den Terror beschnitten werden”. Das meint Harms jedoch sicherlich nicht. Sie ist der Auffassung, dass unsere Freiheit durch die Terroristen bedroht wird, nicht duch sie [Harms] selbst.

Man könnte auch davon ausgehen, dass es sich um ein Buzzword handelt, eine leere Phrase, die beliebig ersetzt werden könnte: “Es ist die Freiheit/Sicherheit/das Leben/die Würde/das Recht auf XYZ in Gefahr”. Damit hätte das Wort gar keine wesentliche Bedeutung und sie hätte nur irgendeinen Satz gesucht, um ihre Forderungen auszubreiten.

Interessant ist jedoch in der Tat die Frage, wie ein Terrorist die Freiheit einschränken kann. Er kann Angst und Schrecken verbreiten und damit Menschen zur Änderung ihres Verhaltens bewegen, was man als Einschränkung der individuellen Freiheit betrachten könnte. Das ist aber meines Erachtens kein Diskurs der in Deutschland ernsthaft geführt wird. Berechtigte “Angst” um das eigene Leben hatte in Deutschland bisher glaube ich kaum jemand im Kontext der aktuellen Terrordebatte. Sich von allgemeiner Hysterie anstecken zu lassen fällt für mich nicht unter “berechtigte Angst”, Hysterien wie bei 9/11 sind Sonderfälle, die immer wieder vorkommen und ein Gefühl der Unsicherheit hinterlassen. Sie sind jedoch kein Indikator für längerfristige Verhaltensänderungen, die einer Einschränkung der Freiheit gleich kämen.

Für mich gibt es nach wie vor keinen Grund, davon auszugehen, dass Terror an sich Freiheit einschränken kann. Die Reaktionen darauf (Hysterie, Anpassung des Verhaltens oder Einschränkung von Freiheitsrechten) sind dazu in der Lage, nicht aber der Terror an sich.

Mir scheint die Bedrohung der “Freiheit” in letzter Zeit jedoch häufiger geäußert zu werden, ich beobachte das mal weiter…

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Immer diese nervigen Gerichte…

März 11th, 2009 by winni

Der Innenminister meldet sich mal wieder zu Wort (golem, heise), zu Verfassungsrechtlichen Fragen und landet mal wieder nen Volltreffer. Der gute Mann spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, über dei Vorratsdatenspeicherung zu urteilen:

“In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”

Nun, es ist nichts neues, dass es genervte Politiker gibt, die sich über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufregen, das hatte man in diversen Fällen, der Vorwurf gegenüber dem Gericht ist stets, es sei eine Art Ersatzgesetzgeber, wenn es die Spielräume für Gesetze unverhältnismäßig einschränke oder gar klare politische Entscheidungen fälle. Das mag für Politiker unbequem sein, aber eine Verfassung wird nicht geschrieben, damit sie Politikern gefällt, sondern dafür, dass sie sich daran halten. Wenn sie der Auffassung sind, dass sie keine Politik machen wollen unter diesen Umständen, dann sollen sies lassen oder klar bekennen, dass sie die Grundsätze in Artikel 93, Abs. 4a für überflüssig halten, in dem festgehalten wird, das Gericht entscheidet: 

über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

Dem Gericht die Kompetenz bezüglich einzelner Maßnahmen abzusprechen bedeutet defacto nichts anderes, als aus diesem Artikel die Grundrechte zu streichen bzw zu ignorieren. Man kann das natürlich aus diesem Artikel streichen lassen, eine Entsprechedne Grundgesetzänderung könnte Schäuble initiieren. Bis dahin, hat er sich daran zu halten, was das Gericht zum Thema Grundrechtsverletzungen urteilt. Und wenn er Instrumente einsetzt, die Grundrechte verletzen, dann braucht er sich nicht wundern, wenn jemand zum Verfassungsgericht rennt.

Einklagbare Grundrechte, das war im übrigen eine der “großen Errungenschaften”, der Demokratie. Sie sollen die Demokratie von der Willkürherrschaft abgrenzen. Blöd nur, dass das in dem zuständigen Ministerium noch nicht angekommen ist.

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Statistik, Statistik!

März 7th, 2009 by winni

Es gibt Zahlen, die sich viral verbreiten, ein besonders berühmtes Beispiel hierfür ist die Zahl von 4.2 Millionen CCTV Kameras in Großbrittanien, die dazu führen sollen, dass der durchschnittliche Bürger in London 300 mal am Tag gefilmt wird. Diese Zahlen stammen ursprünglich aus dem Buch The Maximum Surveillance Society, C. Norris, Berg Publishers, 1999. Die Times ist diesen Zahlen einmal nachgegangen und hat nochmal nachgelesen. Letztlich läuft das ganze darauf raus, dass die Zahlen für den Bericht des Datenschutzbeauftragten benutzt wurden und mehr oder weniger eine öffentliche Diskussion zum Thema Überwachung anstoßen sollten. Die Zahlen an sich beruhen auf einem fiktiven Rundgang durch London, von statistischer Relevanz kann zunächsteinmal nicht ausgegangen werden.

Die Frage ist nun nur, ob man alle, die behaupten, “man werde 300 mal am Tag in London gefilmt” kollektiv für diese absolute Aussage prügeln sollte, wenn doch eigentlich wahr ist, dass man 300 mal am Tag “gefilmt werden kann”. Statistisch und im wissenschaftlichen Diskurs (in welchem diese Zahlen durchaus eine Rolle spielen) ist das natürlich relevant. Aber mal im ernst, 50, 100, 200, 300, 600 mal am Tag gefilmt zu werden macht nicht den wesentlichen Unterschied. Die Frage ist, welchen Einfluss ständige Überwachung auf den Bürger hat. Einfluss abzustreiten würde im übrigen die Technik ad absurdum führen, immerhin ist eine Verhaltensänderung ja gerade gewünscht. Nur davon auszugehen, dass böse Buben plötzlich brav werden, weil sie ne Kamera sehen ist sehr blauäugig. Weder das wird so einfach durch eine Kamera passieren, noch kann sich irgendjemand hinstellen und behaupten, es sei auszuschließen, die Überwachung habe nicht auch negative Folgen auf das Sozialverhalten und das Leben der Menschen, die ihr ausgesetzt sind.

Sinnvolle und verlässliche zahlen werden wir vielleicht in ein paar Jahren mal bekommen, wenn Face Recognition Systeme die heutigen Systeme abgelöst haben. Dann kann man wirklich auf grundlage der Daten eine ernsthafte statistische Erhebung durchführen. Auch wenn ich in dem Forschungsfeld aktiv bin, muss ich dennoch eines feststellen: nur weil Facereg die Statistik verbessert ist sie nicht gerade wünschenswert. Insbesondere, wenn die Zahlen ohnehin irrelevant sind. Verhaltensänderungen treten nicht erst ab einer bestimmten Kameradichte auf.

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